Die Blendwirkung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stellt bei manchen Photovoltaikanlagen ein relevantes Thema dar, da reflektiertes Sonnenlicht unter bestimmten Bedingungen zu visuellen Beeinträchtigungen führen kann. Besonders betroffen sind Anwohner sowie sensible Bereiche im Straßen-, Bahn- oder Luftverkehr. Die Intensität und Richtung solcher Reflexionen hängen maßgeblich von der Ausrichtung der Anlage sowie dem Neigungswinkel der Module ab.
Bezüglich der Ausrichtung zeigt sich, dass südausgerichtete PV-Anlagen in der Regel das geringste Blendungsrisiko aufweisen. Die Reflexionen verlaufen bei typischen Dachneigungen meist nach oben oder nach Norden und betreffen bodennahe Beobachter nur selten. Anders verhält es sich bei Ost- und Westausrichtungen: Hier treten vor allem in den Morgen- bzw. Abendstunden bei tiefstehender Sonne gerichtete Reflexionen in westliche oder östliche Richtungen auf. Diese horizontal verlaufenden Blendungen können insbesondere in den Übergangsmonaten Frühling und Herbst problematisch sein.
Auch der Neigungswinkel der Module spielt eine zentrale Rolle. Flache Aufstellwinkel unter 30 Grad, wie sie häufig bei Flachdachanlagen oder Ost-West-Ausrichtungen eingesetzt werden, begünstigen die Entstehung intensiver Blendung bei tiefstehender Sonne. Diese Konstellation führt zu flach einfallenden Sonnenstrahlen, die wiederum in einem flachen Winkel reflektiert werden – also nahezu horizontal – und somit besonders störend sein können. Steilere Winkel von etwa 30 bis 40 Grad – typisch für klassische Südausrichtungen – reflektieren das Sonnenlicht hingegen meist nach oben und sind daher in der Regel unkritischer. Sehr steile Winkel (über 60 Grad) oder vertikale Fassaden können hingegen bei hochstehender Sonne neue Risiken schaffen, da sie Reflexionen auf weiter entfernte oder höher gelegene Beobachter lenken können.
In Deutschland ist die rechtliche und technische Bewertung von Blendwirkungen insbesondere durch die Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) geregelt. Diese definieren, dass eine Blendung als erheblich gilt, wenn sie an schutzwürdigen Orten (z. B. Wohnräume, Terrassen) mehr als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr (astronomisch maximal mögliche Kernblendung) überschreitet. Weitere Kriterien betreffen den Abstand zur Anlage (über 100 m meist unkritisch) und den Winkel zwischen der Reflexion und der direkten Sonnenposition (unter 10° meist als irrelevant gewertet). Obwohl diese Hinweise keine Gesetzeskraft besitzen, werden sie von Behörden und Gerichten häufig als Bewertungsmaßstab herangezogen. Ergänzend kommen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 3, 5, 22 BImSchG) und zivilrechtliche Regelungen (§§ 906, 1004 BGB) zur Anwendung, wenn es zu nachbarschaftlichen Konflikten oder Beschwerden kommt.
Für die Planung einer PV-Anlage empfiehlt sich eine frühzeitige Bewertung des potenziellen Blendungsrisikos, insbesondere bei nicht-südlicher Ausrichtung, flachen Neigungswinkeln und sensiblen Umgebungen. Die Nutzung spezieller Simulationssoftware, wie z. B. IMMI, oder SGHAT ermöglicht präzise Berechnungen und Visualisierungen von potenziellen Blendzeiten, -richtungen und -intensitäten. Diese dienen als Grundlage für die Entscheidung über Ausrichtung, Aufstellwinkel, Modultechnologie und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen. Planer können besonders auf Reflexionsrichtungen in Richtung bewohnter Gebäude oder Verkehrswege achten und idealerweise blendreduzierte Module einsetzen.
Bei bereits bestehenden Anlagen, die nachweislich Blendungen verursachen, gibt es verschiedene technische Nachrüstoptionen. Eine Möglichkeit ist es spezielle selbstklebende Anti-Blend-Folien vorzusehen, die auf die Glasoberflächen aufgebracht werden können. Diese stellen eine kostengünstigere Alternative dar, allerdings mit potenziellen Ertragseinbußen und Fragen zur Langzeitstabilität. Weitere Maßnahmen umfassen bauliche Sichtbarrieren wie Zäune oder Hecken, wobei deren Höhe und Dichte entscheidend für die Wirksamkeit sind.